Bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, die nach Usbekistan reisen. Reisende müssen die offiziellen Anforderungen vor der Abreise über das Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Uzbekistan https://mfa.uz (https://mfa.uz), das offizielle Regierungsportal Usbekistans https://gov.uz (https://gov.uz) sowie über das Auswärtige Amt https://www.auswaertiges-amt.de (https://www.auswaertiges-amt.de) überprüfen.
Deutsche Staatsangehörige sind für touristische Kurzaufenthalte in Usbekistan von der Visumpflicht befreit. Die visumfreie Einreise ist für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ab dem Datum der Einreise gestattet. Diese Befreiung gilt ausschliesslich für touristische oder private Aufenthalte. Jeder Aufenthalt von mehr als 30 Tagen sowie Reisen zu Zwecken wie Erwerbstätigkeit, Studium, humanitäre Einsätze, journalistische Tätigkeit oder längerfristiger Aufenthalt erfordern vorab die Erteilung eines entsprechenden Visums durch die zuständigen usbekischen Behörden, gegebenenfalls über das elektronische Visumsystem.
Reisende müssen im Besitz eines deutschen Reisepasses sein, der für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist. Es wird dringend empfohlen, dass der Reisepass noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig ist und mindestens eine freie Seite für Ein- und Ausreisestempel enthält. Der Reisepass sollte sich in gutem Zustand befinden und vor weniger als zehn Jahren ausgestellt worden sein.
Bei der Einreise nach Usbekistan können die Behörden einen Nachweis über die Weiter- oder Rückreise sowie eine bestätigte Unterkunft für die Dauer des Aufenthalts verlangen. Reisende müssen zudem ausreichende finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt nachweisen können. Besucher sind verpflichtet, sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bei den lokalen Behörden registrieren zu lassen, was in der Regel durch den Beherbergungsbetrieb erfolgt, und den Registrierungsnachweis bis zur Ausreise aufzubewahren. Eine umfassende Reiseversicherung, die medizinische Kosten und Rückführung während der gesamten Aufenthaltsdauer abdeckt, wird dringend empfohlen.
Für Reisende, die direkt aus Deutschland einreisen, bestehen grundsätzlich keine obligatorischen Impfpflichten. Ein gültiger Impfnachweis gegen Gelbfieber kann jedoch verlangt werden, wenn Reisende aus einem Land mit Gelbfieberrisiko einreisen oder sich dort im Transit aufgehalten haben, gemäss den internationalen Gesundheitsvorschriften. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen zu überprüfen und vor der Abreise ärztlichen Rat einzuholen, da sich gesundheitliche Vorschriften ändern können.
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, während ihres Aufenthalts alle usbekischen Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Identitätskontrollen können jederzeit durch die zuständigen Behörden durchgeführt werden, und Reisende müssen auf Verlangen einen gültigen Ausweis sowie den Nachweis der rechtmässigen Einreise und Registrierung vorlegen können. Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können sich ändern, weshalb ausschliesslich offizielle staatliche Quellen Usbekistans und Deutschlands konsultiert werden sollten, um aktuelle und verbindliche Informationen zu erhalten.