SÜDKOREA
Ein gültiger Reisepass berechtigt zur Einreise nach Korea. Die 6-monatige Gültigkeitsdauer über das Ausreisedatum hinaus ist nicht erforderlich.
Bevor Sie nach Korea reisen, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Reisepass nicht zerrissen oder beschädigt ist oder eine besondere Anomalie aufweist, da Ihnen sonst die Einreise von der Einwanderungsbehörde verweigert werden kann.
Für Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen sind französische Staatsbürger von der Visumpflicht befreit**.
Sie müssen jedoch vor ihrer Abreise eine K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) beantragen. Dieser Antrag kann online über die offizielle Website oder die K-ETA-App gestellt werden. Die Genehmigung ist für drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor dem Einsteigen in das Flugzeug zu stellen.
Weitere Informationen: https://www.k-eta.go.kr/portal/apply/index.do
JAPAN
Bei der Ankunft müssen Reisende einen Reisepass mitbringen, der noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
Ein Visum ist nur für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten erforderlich. Von Nicht-Japanern, die in das japanische Hoheitsgebiet einreisen, werden biometrische Daten verlangt (Fingerabdrücke und Porträtfoto).
Deutsche Nichtstaatsangehörige oder Doppelstaatsangehörige sollten sich an das Konsulat oder die Botschaft des Ziellandes wenden.
Minderjährige benötigen einen eigenen Reisepass. Wir empfehlen dringend, Minderjährige, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden, mit einer Kopie des Familienbuchs auszustatten.