Für Informationen über Reiseformalitäten und Dokumente, die für den auf dieser Seite genannten Bestimmungsort erforderlich sind, wenden Sie sich bitte an die Konsularstellen oder Botschaften des Bestimmungs- und/oder Transitlandes, deren Kontaktdaten Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten finden:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html und
Bei Problemen vor Ort wenden Sie sich bitte an die Schweizer Botschaft oder das Konsulat, deren Kontaktdaten auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten unter der Adresse zu finden sind:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in der Schweiz zu wenden.
Auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Safetravel und des Bundesamtes für Gesundheit finden Sie unter den folgenden Adressen allgemeine Gesundheits- oder Impfempfehlungen:
[http://www.safetravel.ch/](http://www.safetravel.ch/)
Diese Informationen stellen keinen Ersatz für die Meinung Ihres Arztes, Apothekers oder eines Tropenmediziners für entfernte Bestimmungsorte dar, insbesondere bei der Beratung gefährdeter Personen.
Schweizer Staatsbürger sind für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen von der Visumpflicht für die Länder der Europäischen Union und der EFTA befreit.
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in der Schweiz zu wenden.
Schweizer Bürger können bis zur Rückreise mit einem Personalausweis und einem gültigen Reisepass reisen. Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in der Schweiz zu wenden.