Einreisebestimmungen für Saudi-Arabien:
Visum
Saudi-Arabien erteilt seit dem 27. September 2019 Touristenvisa für Staatsangehörige aus 49 Ländern, darunter auch Deutschland. Den saudi-arabischen Behörden zufolge kann ein solches Visum direkt bei der Ankunft an den dafür vorgesehenen Terminals in den Flughäfen von Riad und Jeddah beantragt werden. Deutschen Reisenden, die eine touristische Reise nach Saudi-Arabien unternehmen möchten, wird jedoch empfohlen, vor ihrer Reise ein elektronisches Visum über Saudi Visa (https://visa.visitsaudi.com/) zu beantragen. In jedem Fall müssen bei der Einreise die erforderlichen Nachweise, insbesondere über einen Krankenversicherungsschutz, vorgelegt werden können.
Die saudi-arabischen Behörden stellen keine Visa für Inhaber von Pässen aus, in denen israelische Visa oder Stempel enthalten sind.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise nach Saudi-Arabien wird das Gepäck in der Regel gründlich kontrolliert. Verbote über die Einfuhr bestimmter Güter sollten beachtet werden, um eine Beschlagnahmung und lästige Durchsuchungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die saudi-arabische Botschaft in Deutschland zu kontaktieren (https://embassies.mofa.gov.sa/sites/Germany/en/Pages/default.aspx).
Sitten und Gebräuche
Bestimmte soziale und religiöse Regeln müssen eingehalten werden:
Die Einfuhr und der Verzehr von Alkohol und Schweinefleisch sind in Saudi-Arabien absolut verboten. Eingeführte Kulturgüter (Bücher, DVDs, Zeitschriften usw.) müssen mit den örtlichen Anstandsregeln vereinbar sein.
Das Tragen einer „Abaya“ (ein langes, den ganzen Körper bedeckendes Kleid) ist für Ausländerinnen keine Pflicht mehr. Frauen wird jedoch empfohlen, weite Kleidung zu tragen und kurze Ärmel und Kleider, die über den Knien enden, zu vermeiden.
Männer sollten lange Hosen tragen und auf Shorts oder Bermudas verzichten.
Der Islam ist die einzige Religion, die in Saudi-Arabien erlaubt ist. Alle Bekundungen der Zugehörigkeit zu anderen Religionen (Ausübung, Missionierung, Symbole etc.) sind verboten.
Nur Personen muslimischen Glaubens dürfen nach Mekka reisen, wo der Zugang streng kontrolliert wird. In Medina ist der Zugang zur Prophetenmoschee für Personen, die nicht dem Islam angehören, verboten.
Während des Fastenmonats Ramadan sollten Reisende besondere Rücksicht auf die saudischen Sitten und Gebräuche nehmen.
Die Saudis halten sich strikt an die Fastenzeit. In dieser Zeit ist es absolut verboten, in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Zuwiderhandlungen können zu Verhaftung und Ausweisung führen. Im Ramadan sollten Frauen noch stärker auf ihre Kleidung achten.
Bestimmte Aspekte des Privatlebens gelten als Sittlichkeitsdelikte (Ehebruch, Homosexualität usw.), die schwer bestraft werden. Auch der Konsum von und der Handel mit Alkohol oder Drogen führen zu harten Strafen.