Einreisebestimmungen für Saudi-Arabien:
Visum
Saudi-Arabien erteilt seit dem 27. September 2019 Touristenvisa für Staatsangehörige aus 49 Ländern, zu denen auch Deutschland gehört. Ein solches Visum kann nach Angaben der saudi-arabischen Behörden direkt bei der Ankunft an den dafür vorgesehenen Terminals der Flughäfen in Riad und Dschidda beantragt werden. Deutschen Reisenden, die eine touristische Reise nach Saudi-Arabien planen, wird jedoch empfohlen, vor Reiseantritt ein elektronisches Visum über Saudi Visa (https://visa.visitsaudi.com/) zu beantragen. In jedem Fall müssen bei der Einreise die erforderlichen Nachweise, insbesondere über einen Krankenversicherungsschutz, vorgelegt werden können.
Die saudi-arabischen Behörden erteilen keine Visa an Inhaber von Reisepässen mit israelischen Visa oder Stempeln.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise nach Saudi-Arabien wird das Gepäck in der Regel gründlich kontrolliert. Einfuhrverbote für bestimmte Waren sollten beachtet werden, um Beschlagnahmungen und lästige Durchsuchungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die saudi-arabische Botschaft in Deutschland zu kontaktieren (https://embassies.mofa.gov.sa/sites/Germany/en/Pages/default.aspx).
Sitten und Gebräuche
Bestimmte gesellschaftliche und religiöse Regeln sind zu beachten:
Die Einfuhr und der Verzehr von Alkohol und Schweinefleisch sind in Saudi-Arabien komplett verboten. Importierte Kulturgüter (Bücher, DVDs, Zeitschriften etc.) müssen den örtlichen Sitten entsprechen.
Das Tragen einer „Abaya“ (langes, den ganzen Körper bedeckendes Gewand) ist für Ausländerinnen nicht mehr vorgeschrieben. Frauen wird jedoch empfohlen, weite Kleidung zu tragen und kurze Ärmel und Kleider, die über den Knien enden, zu vermeiden.
Männer sollten Hosen tragen und auf Shorts oder Bermudas verzichten.
Der Islam ist die einzige in Saudi-Arabien zulässige Religion. Alle Bekundungen der Zugehörigkeit zu anderen Religionen (Ausübung, Missionierung, Symbole etc.) sind verboten.
Nur Personen muslimischen Glaubens dürfen nach Mekka reisen, wo der Zugang weiter streng kontrolliert wird. In Medina ist Nicht-Muslimen der Zutritt zur Prophetenmoschee verboten.
Während des Fastenmonats Ramadan sollten Reisende besondere Rücksicht auf die saudischen Sitten und Gebräuche nehmen.
Die Saudis halten die Fastenzeit strikt ein. In dieser Zeit ist es absolut verboten, in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen; Zuwiderhandlungen können zu Verhaftung und Ausweisung führen. Frauen sollten im Ramadan noch mehr auf ihre Kleidung achten.
Bestimmte Aspekte des Privatlebens gelten als Sittlichkeitsdelikte (Ehebruch, Homosexualität usw.), die hart bestraft werden. Auch der Konsum von und der Handel mit Alkohol und Drogen werden streng geahndet.