Die tansanische Botschaft in Deutschland stellt seit November 2019 keine Visa mehr aus und es kann nur noch ein elektronisches Visum beantragt werden, das ausschließlich über die Website der Regierung (https://eservices.immigration.go.tz/visa/) erhältlich ist.
Wenn Reisende jedoch keine Möglichkeit haben, vor ihrer Abreise ein Visum zu beantragen, können sie an den internationalen Flughäfen Dar-Es-Salam, Sansibar und Kilimandscharo sowie an den Häfen von Dar-Es-Salam, Sansibar und Kigoma ein Visum erhalten.
Beim Grenzübertritt können die Beamten der Einwanderungsbehörde die Gültigkeit eines online erteilten Visums verkürzen. Überprüfen Sie daher den von der Einwanderungsbehörde auf dem Visum selbst angebrachten Vermerk und halten Sie sich strikt an die gewährte Aufenthaltsdauer.
Es ist unerlässlich, die tansanische Behörde, die das Visum ausstellt, über den touristischen Charakter des Aufenthalts zu informieren. Die Gebühren für ein Touristenvisum sind unterschiedlich, und wer sich mit einem solchen Visum aufhält, obwohl er aus geschäftlichen Gründen unterwegs ist, muss mit einer Strafverfolgung rechnen, die schwerwiegende Folgen haben kann (hohe Geldstrafe, Ausweisung oder sogar ein vorübergehendes oder dauerhaftes Einreiseverbot). So ist es beispielsweise verboten, mit einem Touristenvisum irgendeine Tätigkeit (auch ehrenamtliche) auszuüben: Selbst für einen kurzen Aufenthalt muss eine Aufenthaltserlaubnis der Kategorie C beantragt werden.
Bei der Einreise nach Tansania werden nur US-Dollar nach 2006 zur Zahlung der Visagebühren akzeptiert. Touristenvisum = 50 € oder 50 USD (ohne Rückgabe von Wechselgeld möglich).
Für weitere Informationen wird empfohlen, die tansanische Website der Einwanderungsbehörde zu besuchen (https://immigration.go.tz/).