Für Informationen über Reiseformalitäten und Dokumente, die für den auf dieser Seite genannten Bestimmungsort erforderlich sind, wenden Sie sich bitte an die Konsularstellen oder Botschaften des Bestimmungs- und/oder Transitlandes, deren Kontaktdaten Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten finden: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html und https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/laenderunabhaengigereiseinformationen/visum-einreise.html
Bei Problemen vor Ort wenden Sie sich bitte an die Schweizer Botschaft oder das Konsulat, deren Kontaktdaten auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten unter der Adresse zu finden sind: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in der Schweiz zu wenden.
Auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Safetravel und des Bundesamtes für Gesundheit finden Sie unter den folgenden Adressen allgemeine Gesundheits- oder Impfempfehlungen:
Diese Informationen stellen keinen Ersatz für die Meinung Ihres Arztes, Apothekers oder eines Tropenmediziners für entfernte Bestimmungsorte dar, insbesondere bei der Beratung gefährdeter Personen.
Um sich über die zu erfüllenden Formalitäten, insbesondere im Zusammenhang mit Visa, zu informieren, wenden Sie sich bitte an die konsularischen Dienste oder Botschaften des Bestimmungs- und Transitlandes, deren Einzelheiten auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten unter der folgenden Adresse zu finden sind:
Für Reiseziele, für die ein Visum erforderlich ist, betragen die Bearbeitungs- und Antragszeiten ca. 72 Stunden bis 1 Monat.
Für einige Bestimmungsorte können die ungefähren Bearbeitungs- und Beschaffungszeiten bis zu 3 Monate betragen (einschließlich China, Japan, Südafrika, Brasilien, Mexiko, Russland, Mongolei, Südafrika, Thailand), andere Bestimmungsorte können verlangen, dass Visaanträge bis zu 4 Monate vor dem Abreisedatum gestellt werden.
Für Schweizer Bürger ist in den meisten Fällen ein Reisepass erforderlich, der bis zu 6 Monate nach dem Datum der Rückkehr gültig ist.
In einigen Fällen können zusätzlich zu einem möglichen Visum weitere Dokumente angefordert werden. Den Reisenden wird empfohlen, sich mit den Konsularbehörden oder Botschaften der Bestimmungs- und Transitländer in Verbindung zu setzen, um die Liste der erforderlichen Dokumente zu erhalten.