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Einreisebestimmungen
Es wird dringend empfohlen, vor Ihrer Abreise die offizielle Website des Aussenministeriums Ihres Landes zu konsultieren, um sich über die für Ihr Reiseziel geltenden Sicherheitshinweise, einschliesslich aktueller Risiken und empfohlener Vorsichtsmassnahmen, zu informieren.
Die folgenden Informationen zu den Einreisebestimmungen für die Türkei (Reisedokumente, Impfungen, Visum) gelten für Schweizer Staatsangehörige und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf folgenden offiziellen Websites:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html (EDA – Vertretungen und Reisehinweise, Länderseite Türkei)
https://www.itineris.eda.admin.ch (Travel Admin – Registrierung Ihrer Reise empfohlen)
https://www.mfa.gov.tr (Aussenministerium der Republik Türkei)
Botschaft der Republik Türkei in der Schweiz:
Lombachweg 33, 3006 Bern
Schweizerische Botschaft in der Türkei:
Atatürk Bulvarı 247, Kavaklıdere, Ankara
Schweizerisches Generalkonsulat in Istanbul: Büyükdere Caddesi 173, 1. Levent Plaza, A Blok, Kat 3, Levent, Istanbul
Bei Problemen vor Ort wenden Sie sich bitte an die Schweizerische Botschaft oder das Generalkonsulat. Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in der Schweiz zu wenden.
Impfung
Für die Einreise in die Türkei aus der Schweiz sind keine Impfungen vorgeschrieben. Der Standardimpfschutz sollte überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden. Allgemeine Gesundheits- und Impfempfehlungen finden Sie auf den Websites des EDA, von Safetravel und des Bundesamtes für Gesundheit:
Diese Informationen stellen keinen Ersatz für die Beratung durch Ihren Arzt, Apotheker oder einen Tropenmediziner dar, insbesondere bei der Beratung gefährdeter Personen.
Visa
Schweizer Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Aufenthalte in der Türkei von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kein Visum. Für längere Aufenthalte oder andere Reisezwecke (Studium, Arbeit, Wohnsitz) muss vor der Abreise ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung bei den zuständigen türkischen Behörden über das offizielle Portal https://www.visa.gov.tr beantragt werden. Reisende anderer Staatsangehörigkeiten sollten die für ihren Pass geltenden Bestimmungen ausschliesslich auf der offiziellen Website https://www.evisa.gov.tr prüfen.
Passdokument
Schweizer Staatsangehörige, die individuell oder in einer Gruppe reisen, können mit einem der folgenden Dokumente in die Türkei einreisen:
Wir empfehlen, dass das vorgelegte Dokument bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 150 Tage gültig ist. Bei Einreise mit Reisepass sollte mindestens eine freie Seite für die Ein- und Ausreisestempel vorhanden sein. Minderjährige benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument (Identitätskarte oder Reisepass).
Bitte informieren Sie sich vor der Abreise auf der Website des EDA über die aktuell geltenden Gültigkeitsbestimmungen. Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in der Schweiz zu wenden.