Für Informationen über Reiseformalitäten und Dokumente, die für den auf dieser Seite genannten Bestimmungsort erforderlich sind, wenden Sie sich bitte an die Konsularstellen oder Botschaften des Bestimmungs- und/oder Transitlandes, deren Kontaktdaten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres:
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/
Bitte beachten Sie diese Änderung der Vorschriften für Reisen nach Sansibar: Es ist nun für alle ausländischen Besucher, die nach Sansibar reisen, verpflichtend, bei der Ankunft eine Reiseversicherung abzuschließen (bis zu 92 Tage Aufenthalt auf den Inseln). Alle ausländischen Besucher müssen vor ihrer Ankunft eine obligatorische Reiseversicherung zum Preis von 44 USD pro Person direkt von der Website des nationalen Versicherers, Zanzibar Insurance Corporation, abschließen: www.visitzanzibar.go.tz. Weitere Informationen zu dieser neuen Pflicht finden Sie unter https://visitzanzibar.go.tz/faqs (https://visitzanzibar.go.tz/faqs).
Bei Problemen vor Ort wenden Sie sich bitte an die Österreichische Botschaft oder das Konsulat. Die Kontaktdaten sind ebenfalls auf der Website des BMEIA zu finden.
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten, sich an die Botschaften und Konsulate des Bestimmungs- und Transitlandes, sowie an die diplomatische oder konsularische Vertretung ihres Herkunftslandes in Österreich zu wenden.
Um sich über die zu erfüllenden Formalitäten, insbesondere im Zusammenhang mit Visa, zu informieren, wenden Sie sich bitte an die konsularischen Dienste oder Botschaften des Bestimmungs- und Transitlandes, deren Einzelheiten auf der Website des BMEIA zu finden sind:
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender
Für Reiseziele, für die ein Visum erforderlich ist, betragen die Bearbeitungs- und Antragszeiten ca. 72 Stunden bis 1 Monat.
Für einige Bestimmungsorte können die ungefähren Bearbeitungs- und Beschaffungszeiten bis zu 3 Monate betragen (einschließlich China, Japan, Südafrika, Brasilien, Mexiko, Russland, Mongolei, Südafrika, Thailand), andere Bestimmungsorte können verlangen, dass Visaanträge bis zu 4 Monate vor dem Abreisedatum gestellt werden.
Für Österreichische Staatsangehörige ist in den meisten Fällen ein Reisepass erforderlich, der bis zu 6 Monate nach dem Datum der Rückkehr gültig ist.
In einigen Fällen können zusätzlich zu einem möglichen Visum weitere Dokumente angefordert werden. Den Reisenden wird empfohlen, sich mit den Konsularbehörden oder Botschaften der Bestimmungs- und Transitländer in Verbindung zu setzen, um die Liste der erforderlichen Dokumente zu erhalten.