Visum
Saudi-Arabien erteilt seit dem 27. September 2019 Staatsangehörigen aus 49 Ländern, darunter auch Frankreich, Touristenvisa. Laut den saudi-arabischen Behörden kann ein solches Visum direkt bei der Ankunft an den Flughäfen in Riad und Jeddah an eigens dafür vorgesehenen Terminals beantragt werden. Franzosen, die eine touristische Reise nach Saudi-Arabien unternehmen möchten, wird jedoch empfohlen, vor ihrer Reise ein elektronisches Visum über Saudi Visa (https://visa.visitsaudi.com/) zu beantragen. In jedem Fall müssen die Besucher bei der Ankunft in der Lage sein, die vorgeschriebenen Nachweise vorzulegen, insbesondere in Bezug auf den Krankenversicherungsschutz.
Die saudi-arabischen Behörden stellen keine Visa für Inhaber von Pässen aus, in denen israelische Visa oder Stempel enthalten sind.
Zollbestimmungen
Bei der Ankunft in Saudi-Arabien wird das Gepäck in der Regel eingehend inspiziert. Einfuhrverbote für bestimmte Güter sollten beachtet werden, um eine Beschlagnahmung und eine mühsame Durchsuchung zu vermeiden.
Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die saudi-arabische Botschaft in Deutschland zu kontaktieren (https://embassies.mofa.gov.sa/sites/France/FR/Pages/default.aspx).
Sitten und Gebräuche
Bestimmte gesellschaftliche und religiöse Regeln sind zu beachten:
Die Einfuhr und der Verzehr von Alkohol und Schweinefleisch sind in Saudi-Arabien komplett verboten. Eingeführte Kulturgüter (Bücher, DVDs, Zeitschriften usw.) müssen mit den örtlichen Anstandsregeln vereinbar sein.
Das Tragen einer „Abaya“ (langes, den ganzen Körper bedeckendes Gewand) ist für Ausländerinnen nicht mehr vorgeschrieben. Frauen wird jedoch empfohlen, weite Kleidung zu tragen und kurze Ärmel und nicht die Knie bedeckende Kleider zu vermeiden.
Männer sollten Hosen tragen und auf Shorts oder Bermudas verzichten.
Der Islam ist die einzige in Saudi-Arabien zugelassene Religion. Alle Bekundungen der Zugehörigkeit zu anderen Religionen (Ausübung, Missionierung, Symbole etc.) sind verboten.
Nur Personen muslimischen Glaubens dürfen nach Mekka reisen, wo der Zugang streng kontrolliert wird. In Medina ist der Zutritt zur Prophetenmoschee für Nicht-Muslime verboten.
Während des Fastenmonats Ramadan sollten Reisende besondere Rücksicht auf die saudischen Sitten und Gebräuche nehmen.
Die Saudis halten die Fastenzeit strikt ein. In dieser Zeit ist es absolut verboten, in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Zuwiderhandlung kann zu Verhaftung und Ausweisung führen. Im Ramadan sollten Frauen stärker auf ihre Kleidung achten.
Bestimmte Aspekte des Privatlebens gelten als Sittlichkeitsdelikte (Ehebruch, Homosexualität usw.), die hart bestraft werden. Auch der Konsum von und der Handel mit Alkohol und Drogen werden streng geahndet.